Grundpflege

Die sogenannte Grundpflege beinhaltet alle Bereiche des täglichen Lebens außer der medizinischen Versorgung (Behandlungspflege).

  • Körperpflege
    Waschen, Ankleiden, Baden, ...

  • Mobilisation
  • Gehübungen, Treppensteigen, ...

  • Hauswirtschaftliche Versorgung
    Einkaufen, Essen zubereiten, ...

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

   
 




Betreuung nach § 45b SGB XI

Die zusätzliche Betreuungsleistung ist vorgesehen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, wenn diese selbst verhindert sind (Termine, Krankheit, Urlaub) und wird zunächst privat bezahlt und dann durch die Pflegekasse erstattet. Der MDK legt die Höhe der jeweiligen Leistung fest.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich vor Ort.



   
 




Behandlungspflege

Die Behandlungspflege beinhaltet alle ärztlich verordneten Maßnahmen, für die ein sogenannter Verordnungsschein (Heilmittelrezept für Häusliche Krankenpflege) ausgestellt wurde.

Dazu gehören:

  • allgemeine Krankenpflege, psychiatrische Krankenpflege sowie die Pflege von Intensiv-Patienten,
  • Durchführung von Prophylaxen,
  • Injektionen,
  • Überwachung von Infusionen,
  • Blutdruck-, Blutzuckerkontrolle,
  • Verbandswechsel,
  • Wundpflege,
  • Parenterale Ernährung (Port-Versorgung),
  • PEG-Versorgung (Magensonde),
  • Pflege von Stomas (Anus Praeter, Tracheostoma etc.) und Drainagen,
  • Katheterisierung und Katheterpflege,
  • u.v.a.m.

   
 




Wir vermitteln außerdem

  • Hilfsmittel und Medizintechnik,
  • Essen auf Rädern,
  • Krankengymnastik,
  • Friseur,
  • Medizinische Fußpflege,
  • Einkaufshilfe
  • u.v.a.m.
   
     
 
 
 
 
Vergütungsrichtlinen
 
 
 
 
 
 
 

Rufbereitschaft
rund um die Uhr!

Notruf
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