Die Leistungen, die Pflegedienste erbringen
können, werden von verschiedenen
Kostenträgern übernommen. Das
Ganze ist für die Patienten manchmal
recht unübersichtlich, weshalb immer
wieder Probleme und Mißverständnisse
auftreten, denen wir mit umfassender Aufklärung
entgegenwirken wollen.
Die Leistungen, die wir erbringen, teilen
sich wie folgt auf:
Kostenträger Pflegeversicherung:
Grundpflege (sofern eine Pflegestufe
vorhanden ist)
Beratungsgespräch nach § 37
Kostenträger Krankenkasse:
Grundpflege (nur nach Klinikaufenthalt)
Behandlungspflege (ärztlich verordnete
Maßnahmen auf Grundlage eines Verordnungsscheines)
Kostenträger Patient
(privat):
Grundpflege (über die Leistungen
der Pflegeversicherung hinausgehend)
Behandlungspflege (bei Ablehnung der
Kostenübernahme durch die Krankenkasse)
Aufklärung
ist uns wichtig!
Da es immer wieder zu bösen Überraschungen
und Mißverständnissen in Abrechnungsfragen
kommt, steht bei uns die Aufklärung
unserer Patienten im Abrechnungsdschungel
allem voran.
Zu welchen Problemen kann es zum Beispiel
kommen?
Da die Zeitspanne für eine Kostenklärung
seitens der Krankenkassen oftmals zu kurz
ist, kann nicht in jedem Fall vor Beginn
der Versorgung die Kostenübernahme
gesichert werden.
Dann müssen wir
im Falle einer Ablehnung die erbrachten
Leistungen unseren Patienten privat in
Rechnung stellen. Kosten
Dies ist für sowohl für unsere
Patienten wie für uns gleichermaßen
unangenehm, aber die übliche Vorgehensweise
der Krankenkassen.
Wir bitten dafür
um Verständnis.
Deshalb: Fragen
Sie uns!
Bei eventuell bestehenden Unklarheiten
ist ein Gespräch im Vorfeld besser
als später unangenehme Überraschungen
zu erleben!
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Linkliste.
Persönlicher
Kontakt
ist uns wichtig!
Wir beraten Sie
gern direkt vor Ort!
Wir betreiben Qualitätssicherung
nach den Richtlinien der Krankenkassen!